Mehrkosten gesetzlich versicherter und mögliche Eigenbeteiligung privat versicherter Patienten
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen gemäß § 29 SGB V ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein.
Sie haben jedoch die Möglichkeit für sich selbst oder Ihr Kind eine andere Behandlungsmethode zu wählen.
Da die Behandlung mit den modernsten kieferorthopädischen Materialien oder auch mit alternativen Behandlungsgeräten zum Teil über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht, werden diese als außervertragliche Leistungen, Zusatzleistungen oder Mehrleistungen bezeichnet. Sicher haben Sie auch schon die Bezeichnung „Mehrkosten“ in diesem Zusammenhang gehört.
Zu den „Mehrkosten“ gehören im Rahmen der Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zum Beispiel Keramikbrackets und hochelastische Bögen sowie auch die Glattflächenversiegelung. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.
Ferner sind festsitzende Retainer zur Langzeitstabilisierung (bis auf wenige Ausnahmefälle für den Unterkiefer) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
Wenn Sie sich für eine Behandlungsvariante mit außervertraglichen Leistungen, Zusatzleistungen oder Mehrleistungen entscheiden, werden Ihnen diese Kosten privat in Rechnung gestellt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch auch mögliche Zahlungsvarianten – wie zum Beispiel Ratenzahlung – vor.
Noch ein Hinweis zur Glattflächenversiegelung: Einzelne gesetzliche Krankenkassen übernehmen seit kurzer Zeit einen Teil der anfallenden Kosten für diese Leistung. Sofern Sie sich für die Durchführung dieser Maßnahme entscheiden, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit der für Sie zuständigen Krankenkasse zwecks Klärung einer eventuell möglichen Bezuschussung.
Auch für privat versicherte Patienten können je nach gewählter Behandlungsform neben den möglichen tariflichen Einschränkungen auch weitere Eigenbeteiligungen anfallen. Wir empfehlen daher grundsätzlich die Vorlage des Behandlungsplans bei Ihrem Kostenträger. (PKV und/oder Beihilfe).